Anhang IV

REG_2005_1688 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich zusätzlicher Garantien betreffend Salmonellen bei Sendungen bestimmten Fleischs und bestimmter Eier nach Finnland und Schweden

Anmerkungen:
a)Das Handelspapier wird entsprechend dem Muster in diesem Anhang vorgelegt. Es enthält in der nummerierten Reihenfolge des Musters die zur Beförderung von Rind-, Schweine- oder Geflügelfleisch — einschließlich Hackfleisch/Faschiertem — erforderlichen Bestätigungen.
b)Es wird in einer der Amtssprachen des EU-Bestimmungsmitgliedstaats erstellt. Es kann jedoch auch in anderen EU-Sprachen erstellt werden, sofern ihm eine amtliche Übersetzung beiliegt oder wenn dies zuvor mit der zuständigen Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats vereinbart wurde.
c)Das Handelspapier wird in mindestens dreifacher Ausfertigung vorgelegt (ein Original und zwei Kopien). Das Original liegt der Sendung bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort bei. Der Empfänger bewahrt es auf. Der Erzeuger bewahrt eine Kopie und das Beförderungsunternehmen die andere Kopie auf.
d)Das Original eines Handelspapiers besteht aus einem einzigen, zweiseitig beschriebenen Blatt oder, sofern mehr Text erforderlich ist, wird es in einer Form vorgelegt, in der alle Seiten Teil eines integrierten Ganzen und untrennbar sind.
e)Werden dem Papier zur Identifizierung der Posten der Sendung zusätzliche Seiten hinzugefügt, gelten auch diese Seiten durch die Unterschrift der verantwortlichen Person auf jeder Seite als Bestandteil des Originalpapiers.
f)Umfasst das Papier einschließlich der unter Buchstabe e aufgeführten Seiten mehr als eine Seite, wird jede Seite am unteren Rand nummeriert — (Seitennummer) von (Gesamtseitenzahl) — und am oberen Rand mit der Codenummer des Papiers versehen, die von der verantwortlichen Person vergeben wird.
g)Das Originalpapier wird von der verantwortlichen Person ausgefüllt und unterzeichnet.
h)Die Unterschrift der verantwortlichen Peson ist in einer anderen Farbe als der des Vordrucks zu leisten.
Muster des Handelspapiers für die Versendung von Rind-, Schweine- oder Geflügelfleisch, einschließlich Hackfleisch/Faschiertem, nach Finnland und Schweden 1. Versender (Name und ausführliche Anschrift des Absenders und gegebenenfalls die Zulassungsnummer des Herkunftsbetriebs) Bezugsnummer des Papiers (1): Gesamtseitenzahl dieses Papiers: Datum (an dem das Material vom Betrieb genommen wurde): 2. Empfänger (Name und vollständige Anschrift des Empfängers und gegebenenfalls Zulassungsnummer des Bestimmungsbetriebs des Erzeugnisses) 3. Ort der Verladung zur Versendung (ausführliche Anschrift, falls sie sich von Nr. 1 unterscheidet) 4. Beförderungsunternehmen, Beförderungsmittel, Menge und Identifizierung der Sendung 4.5 Art der Verpackung: 4.1 Beförderungsunternehmen (Name und vollständige Adresse): 4.6 Anzahl der Packungen je Erzeugniskategorie: 4.2 Lkw, Bahnwaggon, Schiff oder Flugzeug (2) 4.7 Nettogewicht (kg): 4.3 Registrierungsnummer(n), Name des Schiffs oder Flugnummer: 4.8 Containernummer, sofern zutreffend: 5. Beschreibung der Erzeugnisse 5.1 Art der Erzeugnisse (3): 5.2 Zustand der Erzeugnisse (4): 6. Erklärung des Versenders Der/die Unterzeichnete erklärt: Die in der Verordnung (…) der Kommission genannten Kontrollen wurden mit negativem Ergebnis durchgeführt, und eine Bestätigung des Labors über die an der Sendung durchgeführten Untersuchungen oder deren Ergebnisse liegt diesem Dokument bei (2). Das Rind- oder Schweinefleisch, einschließlich Hackfleisch/Faschiertes, ist für einen Betrieb zum Zweck der Pasteurisierung, Sterilisierung, Behandlung mit ähnlicher Wirkung bestimmt (2). Das Fleisch, einschließlich Hackfleisch/Faschiertes, stammt aus einem Betrieb, der im Rahmen eines Kontrollprogramms erfasst wird, das als gleichwertig mit dem in Schweden und Finnland gebilligten anerkannt ist (2). Unterschrift Ausgefertigt in am (Ort) (Datum) (Unterschrift der verantwortlichen Person/des Versenders) (5) (Name, in Großbuchstaben) Anmerkungen (1) Die von der verantwortlichen Person zum Zweck der Rückverfolgung vergebene Bezugsnummer. (2) Nicht Zutreffendes bitte streichen. (3) Beschreiben Sie die Erzeugnisart (z. B. Rind-, Schweine- Geflügelfleisch, Hackfleisch/Faschiertes). (4) Beschreiben Sie den Zustand des Erzeugnisses: gekühlt oder tiefgekühlt. (5) Die Farbe der Unterschrift muss sich von derjenigen des Vordrucks unterscheiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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