ErwGr. 4

REG_2005_1821 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 hinsichtlich der Stellen der Rechungsführer von Exekutivagenturen

Mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Rechnungsführers einer Exekutivagentur könnten im Prinzip auch Bedienstete auf Zeit im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (3) festgeschrieben sind, betraut werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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