Art. 27 – Änderung der Anhänge I, II und III

REG_2005_183 · mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene

Die Anhänge I, II und III können nach dem in Artikel 31 Absatz 2 genannten Verfahren geändert werden, um folgenden Faktoren Rechnung zu tragen:
a)der Entwicklung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis,
b)den bei der Anwendung von HACCP-Systemen gemäß Artikel 6 gemachten Erfahrungen,
c)technologischen Entwicklungen,
d)wissenschaftlichen Gutachten, insbesondere neuen Risikobewertungen,
e)der Festlegung von Zielvorgaben im Bereich der Futtermittelsicherheit und
f)der Ausarbeitung von Vorschriften für bestimmte Tätigkeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 27 REG_2005_183 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 27 REG_2005_183 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.