ErwGr. 9

REG_2005_184 · betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen

Im Bereich der Zahlungsbilanzstatistiken koordinieren die EZB und die Kommission die Erstellungsarbeiten, soweit dies zweckdienlich ist. Diese Verordnung bestimmt insbesondere die statistischen Informationen, die die Kommission von den Mitgliedstaaten benötigt, um Gemeinschaftsstatistiken über die Zahlungsbilanzen, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen zu erstellen. Zur Erstellung und Verbreitung dieser Gemeinschaftsstatistiken stimmen sich die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Qualität der bereitgestellten Daten und ihrer Verbreitung miteinander ab.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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