ErwGr. 1

REG_2005_1881 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 des Rates hinsichtlich des gemeinschaftlichen Tabakfonds

Die besonderen Maßnahmen zur Umstellung der Tabakerzeugung auf andere Kulturen werden aus dem gemeinschaftlichen Tabakfonds finanziert, der mit Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 eingerichtet wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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