Art. 1

REG_2005_2038 · zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2006 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren

Mit dieser Verordnung werden die Regeln für die Verwaltung der in den Anhängen IIIB und IV zu der Verordnung (EG) Nr. 517/94 aufgeführten Höchstmengen für die Einfuhren bestimmter Textilwaren für das Jahr 2006 festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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