ErwGr. 6

REG_2005_2038 · zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2006 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren

Um eine gewisse Kontinuität des Handels und eine effiziente Verwaltung der Höchstmengen zu gewährleisten, sollte den Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit gegeben werden, 2006 einen ersten Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung für solche Mengen einzureichen, die sie im Laufe des Jahres 2005 eingeführt haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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