ErwGr. 17

REG_2005_2111 · über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG

Zusätzlich zu Fällen, die durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (8) geregelt sind, sollte den Fluggästen in bestimmten anderen Fällen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen, das Recht auf Erstattung oder auf anderweitige Beförderung angeboten werden, wenn eine ausreichend direkte Verbindung zur Gemeinschaft besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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