ErwGr. 6

REG_2005_2111 · über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG

Das Verfahren zur Aktualisierung der gemeinschaftlichen Liste sollte schnelle Entscheidungen ermöglichen, um den Fluggästen angemessene und aktuelle Sicherheitsinformationen zu bieten und zu gewährleisten, dass Luftfahrtunternehmen, die Sicherheitsmängel behoben haben, so schnell wie möglich von der Liste gestrichen werden. Gleichzeitig sollten die Verfahren die Verteidigungsrechte der Luftfahrtunternehmen beachten und internationale Übereinkommen und Konventionen, denen die Mitgliedstaaten oder die Gemeinschaft beigetreten sind, insbesondere das Chicagoer Übereinkommen von 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt, unberührt lassen. Die von der Kommission zu erlassenden Durchführungsmaßnahmen sollten insbesondere diesen Anforderungen entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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