ErwGr. 11

REG_2005_2150 · über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung

Eine unterschiedliche Organisation der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen in der Gemeinschaft behindert ein einheitliches und zeitgerechtes Luftraummanagement. Daher muss eindeutig festgelegt werden, welche Personen und/oder Organisationen in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Anwendung des Konzepts einer flexiblen Luftraumnutzung zuständig sind. Diese Informationen sollten den Mitgliedstaaten zugänglich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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