Art. 2

REG_2005_2177 · zur Festsetzung der gemeinschaftlichen Verkaufspreise für die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 2006

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2006.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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