ErwGr. 4

REG_2005_266 · zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Es sollte vorgesehen werden, dass von den Behörden der Mitgliedstaaten erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte über die Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, die nicht den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen, gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EWG) Nr. 2193/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (2) vom Berechtigten noch drei Monate lang verwendet werden dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 4 REG_2005_266 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 4 REG_2005_266 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.