Anhang XI – MINDESTFISCHGRÖSSEN (*1)

REG_2005_27 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2005)

Art Geschlachtete und ausgenommene Fische mit oder ohne Haut; frisch oder gekühlt, gefroren oder gesalzen
Ganz Ohne Kopf Ohne Kopf und Schwanz Ohne Kopf und gespalten
Kabeljau 41 cm 27 cm 22 cm 27/25 cm ( *2)
Schwarzer Heilbutt 30 cm o.A. o.A. o.A.
Raue Scharbe 25 cm 19 cm 15 cm o.A.
Gelbschwanzflunder 25 cm 19 cm 15 cm o.A.
(*1) Länge bis zur Schwanzflossengabelung bei Kabeljau, bei den anderen Arten Gesamtlänge.
(*2) Geringere Größe bei grünen Salzfischen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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