ErwGr. 12

REG_2005_302 · über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen

Die Bestimmungen über die Sicherheit, die der Geschäftsordnung der Kommission (6) durch Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission (7) beigefügt wurden, sollten unbeschadet der Verordnung (Euratom) Nr. 3 des Rates vom 31. Juli 1958 zur Anwendung des Artikels 24 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (8) für Informationen, Kenntnisse und Dokumente gelten, die von den Parteien erworben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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