ErwGr. 3

REG_2005_305 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 des Rates hinsichtlich der Zollkontingente für bestimmte Waren mit Ursprung in Chile

Die Kontingentsmengen für Knoblauch (laufende Nr. 09.1925), Tafeltrauben (laufende Nr. 09.1929) und Kiwifrüchte (laufende Nr. 09.1939) werden jährlich um fünf Prozent der ursprünglichen Menge erhöht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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