ErwGr. 8

REG_2005_36 · zur Änderung der Anhänge III und X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der epidemiologischen Überwachung auf transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Rindern, Schafen und Ziegen

Die Mitgliedstaaten legen auf freiwilliger Basis zusätzlich zu dem nach Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 vorgeschriebenen jährlichen Bericht monatliche TSE-Berichte vor. Die Angaben in den jährlichen und monatlichen Berichten sollten harmonisiert werden, und es sollten zusätzliche Informationen, insbesondere über die Altersstruktur der getesteten Rinder geliefert werden, damit die Prävalenz von BSE in verschiedenen Altersgruppen ermittelt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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