ErwGr. 6

REG_2005_37 · zur Überwachung der Temperaturen von tief gefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen

Die Auferlegung von Temperaturaufzeichnungsanforderungen an kleine Geräte, die im Einzelhandel verwendet werden, wäre übertrieben; daher sollten die geltenden Ausnahmeregelungen für Einzelhandelsverkaufsmöbel und kleine Kühlräume, die im Einzelhandel für die Lagerung von Beständen verwendet werden, beibehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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