ErwGr. 27

REG_2005_396 · über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Es ist notwendig, dass die Behörde RHG-Anträge und Evaluierungsberichte der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der ganzen Bandbreite der toxikologischen Wirkungen wie Immuntoxizität, Störungen des Hormonsystems und Toxizität für die Entwicklung bewertet, damit ein Risiko für Verbraucher und gegebenenfalls auch für Tiere festgestellt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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