ErwGr. 4

REG_2005_396 · über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates

Produktion und Verbrauch von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen spielen in der Gemeinschaft eine sehr wichtige Rolle. Ernteerträge werden kontinuierlich durch Schadorganismen beeinträchtigt. Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse müssen unbedingt gegen derartige Organismen geschützt werden, um Ernteverluste oder Pflanzenschäden zu vermeiden, die Qualität des Ernteerzeugnisses zu gewährleisten und eine hohe Produktivität der Landwirtschaft sicher zu stellen. Dazu stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, einschließlich nicht chemischer Methoden, Praktiken wie die Verwendung resistenter Sorten, Fruchtwechsel, mechanische Unkrautbekämpfung, biologischer Pflanzenschutz und chemischer Methoden wie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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