Art. 1

REG_2005_502 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 des Rates hinsichtlich der Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten für bestimmte Waren mit Ursprung in Mexiko

Artikel 2 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 erhält folgende Fassung:
„(6) Mit Ausnahme der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1854, 09.1871, 09.1873 und 09.1899 werden die im Anhang dieser Verordnung genannten Zollkontingente jedes Jahr für einen Zeitraum von zwölf Monaten vom 1. Juli bis zum 30. Juni eröffnet. Diese Kontingente werden erstmals am 1. Juli 2000 eröffnet. Die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1871 und 09.1873 werden für die Zeit vom 1. Mai 2004 bis zum 31. Dezember 2004 und danach vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jeden Kalenderjahres eröffnet, solange das Kontingent anwendbar bleibt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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