Art. 2

REG_2005_503 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente und Referenzmengen für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Marokko

Die Mengen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 für die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.1104, 09.1112, 09.1122, 09.1130 und 09.1137 in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden, werden auf die entsprechenden gemäß Anhang II der durch diese Verordnung geänderten Verordnung (EG) Nr. 747/2001 eröffneten Zollkontingente angerechnet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.02.2026

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