ErwGr. 2

REG_2005_546 · zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 437/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Vergabe von Meldelandcodes und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1358/2003 der Kommission im Hinblick auf die Aktualisierung der Liste der Gemeinschaftsflughäfen

Es ist erforderlich, für die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, die Liste der Gemeinschaftsflughäfen, mit Ausnahme derjenigen, die nur gelegentlich gewerblichen Luftverkehr verzeichnen, und der vorzusehenden Ausnahmeregelungen zu erstellen. Ferner müssen zu den Codes, die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1358/2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 437/2003 und zur Anpassung der Anhänge I und II der genannten Verordnung aufgeführt sind, die Codes der neuen Mitgliedstaaten hinzugefügt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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