Anhang II – Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates

REG_2005_704 · zur Änderung von Angaben der Spezifikation einer Ursprungsbezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 (Mel de Barroso) (g.U.)

Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Für die vollständigen Angaben, insbesondere zu den Herstellern des Erzeugnisses mit der betreffenden g.U. bzw. g.g.A., ist die vollständige Fassung der Spezifikation auf nationaler Ebene oder bei den Dienststellen der Europäischen Kommission (1) zu konsultieren.
1.
Zuständige Behörde des Mitgliedstaats
Name : Instituto de Desenvolvimento Rural e Hidráulica
Anschrift : Av. Afonso Costa, 3 P-1949-002 LISSABON
Av. Afonso Costa, 3
P-1949-002 LISSABON
Telefon : (351-21) 844 22 00
Fax : (351-21) 844 22 02
E-Mail : idrha@idrha.min-agricultura.pt
2.
Vereinigung
2.1. Name : Capolib — Cooperativa Agrícola De Boticas, CRL
Name : Capolib — Cooperativa Agrícola De Boticas, CRL
2.2. Anschrift : Av. do Eiró P-5460 BOTICAS Telefon : (351-276) 41 81 70 Fax : (351-276) 41 57 34 E-Mail : capolib@mail.telepac.pt
Anschrift : Av. do Eiró P-5460 BOTICAS
Av. do Eiró
P-5460 BOTICAS
Telefon : (351-276) 41 81 70
Fax : (351-276) 41 57 34
E-Mail : capolib@mail.telepac.pt
2.3. Zusammensetzung : Erzeuger/Verarbeiter (X) Andere ( )
Zusammensetzung : Erzeuger/Verarbeiter (X) Andere ( )
3.
Art des Erzeugnisses Klasse 1.4: Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs — Honig.
4.
Beschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)
4.1. Name „Mel de Barroso“
4.2. Beschreibung Honig, erzeugt von der örtlichen Biene Apis mellifera (sp. iberica) aus Blumennektar, in dem Pollen von Heidekrautgewächsen vorherrschend ist, die Teil der regionalen Honigpflanzen ausmachen.
4.3. Geografisches Gebiet Bestehend aus den Kreisen Boticas, Chaves, Montalegre und Vila Pouca de Aguiar sowie den Gemeinden Jou und Valongo de Milhais des Kreises Murça (Verwaltungsbezirk Vila Real).
4.4. Ursprungsnachweis Durch Benutzung üblich geworden, insbesondere durch materielle, schriftliche und sogar mündliche Verweise, durch das Erzeugungspotenzial der Region und durch die Bedeutung des Honigs und der Biene in den Wappen und Ortsnamen der Region.
4.5. Herstellungsverfahren Der Honig darf nur in zugelassenen Schleuderräumen gewonnen werden, und das Schleudern und Abfüllen muss im Produktionsgebiet erfolgen. Da es sich bei Honig um ein mischbares Erzeugnis handelt, darf die Aufmachung nur durch ordnungsgemäß zugelassene Marktteilnehmer im geografischen Ursprungsgebiet erfolgen, um jegliche Unterbrechung in der Rückverfolgungs- und Kontrollkette zu vermeiden und so die Güte und Echtheit des Erzeugnisses zu gewährleisten und den Verbraucher nicht irrezuführen. Die Erzeugung, das Schleudern und die Aufmachung dürfen nur im abgegrenzten geografischen Gebiet stattfinden. Mel de Barroso kann in flüssiger oder kristallisierter Form oder in Form von Waben vermarktet werden (sofern diese vollkommen verdeckelt sind und keine Brut enthalten); er muss in Behältnissen aus inertem, unschädlichem und für Lebensmittel geeignetem Material aufgemacht sein, deren Muster und Etiketten vorher von der Erzeugervereinigung genehmigt worden sind.
4.6. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet Mel de Barroso wird in den höchstgelegenen Gebieten des Barroso erzeugt. Es handelt sich um einen Honig mit besonderen Merkmalen, die sich aus der Vegetationsdecke ergeben, die hauptsächlich aus Heidepflanzen besteht.
4.7. Kontrolleinrichtung
Name : TRADIÇÃO E QUALIDADE — Associação Interprofissional para os Produtos Agro-Alimentares de Trás-os-Montes
Anschrift : Av. 25 de Abril 273, S/L P-5370 Mirandela
Av. 25 de Abril 273, S/L
P-5370 Mirandela
Telefon : (351-278) 26 14 10
Fax : (351-278) 26 14 10
E-Mail : tradicao-qualidade@clix.pt
4.8. Etikettierung MEL DE BARROSO — Denominação de Origem Protegida
4.9. Einzelstaatliche Vorschriften —
(1)Europäische Kommission — Generaldirektion Landwirtschaft — Referat Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse — B-1049 Brüssel.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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