Art. 1

REG_2005_718 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten

Der Abschnitt „Nummerierung“ des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 wird wie folgt geändert:
a)Unter dem vierten Gedankenstrich i) werden in der ersten Zeile die Worte „(unter UV-Licht grün fluoreszierend)“ gestrichen; ii) wird der dritte Untergedankenstrich gestrichen.
b)Der fünfte Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „Zweitens = unsichtbar gedruckte achtstellige laufende Nummer (mit der vorstehend erwähnten Nummerierung übereinstimmend), die unter UV-Licht fluoresziert“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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