ErwGr. 4

REG_2006_1041 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Überwachung transmissibler spongiformer Enzephalopathien bei Schafen

Die Bedeutung dieser TSE-Fälle in Frankreich und Zypern, bei denen BSE nicht auszuschließen ist, sollte geprüft werden. Dazu sind die Ergebnisse einer verschärften TSE-Überwachung bei Schafen unabdingbar. Aus diesem Grund und im Einklang mit den Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollte die Überwachung von Schafen ausgeweitet werden, um die gemeinschaftlichen Tilgungsprogramme zu verbessern. Neben der Herkunftssicherung von Schaferzeugnissen, die durch die derzeitigen Maßnahmen, insbesondere durch die Vorschriften über die Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001, gewährleistet wird, erhöhen diese Programme auch den Verbraucherschutz.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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