ErwGr. 12

REG_2006_1082 · über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

Es sollte präzisiert werden, dass die finanzielle Verantwortung der regionalen und lokalen Behörden sowie die der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verwaltung sowohl der Gemeinschaftsmittel wie der nationalen Mittel durch die Schaffung eines EVTZ nicht berührt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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