ErwGr. 4

REG_2006_1086 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen

Die Einführung des Euro in Slowenien erfordert die Annahme des Umrechnungskurses zwischen dem Euro und dem Tolar. Der Umrechnungskurs sollte auf 239,640 slowenische Tolar für 1 Euro festgelegt werden; dies entspricht dem gegenwärtigen zentralen Leitkurs des Tolar im Wechselkursmechanismus (WKM II).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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