ErwGr. 1

REG_2006_1177 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen über die Anwendung von spezifischen Bekämpfungsmethoden im Rahmen der nationalen Programme zur Bekämpfung von Salmonellen bei Geflügel

Die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 enthält Bestimmungen für die Entdeckung und die Bekämpfung von Salmonellen bei Geflügel. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 kann beschlossen werden, dass bestimmte spezifische Bekämpfungsmethoden nicht als Teil von nationalen Bekämpfungsprogrammen angewandt werden dürfen, die von den Mitgliedstaaten zur Erreichung der in Übereinstimmung mit der genannten Verordnung festgelegten Gemeinschaftsziele aufgestellt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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