ErwGr. 2

REG_2006_1185 · zur Kündigung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas und zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999

Das letzte diesem Abkommen beigefügte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen (3) ist nicht verlängert worden, da bestimmte Bedingungen im neuen Rechtsrahmen über biologische Meeresressourcen, den die Regierung der Republik Angola im Oktober 2004 verabschiedet hat, mit den Bestimmungen der Gemeinschaft für die Fangtätigkeit von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft in den Gewässern Angolas unvereinbar sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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