ErwGr. 1

REG_2006_1203 · zur Änderung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1440/2005 des Rates in Bezug auf die Höchstmengen bestimmter Stahlerzeugnisse

Am 29. Juli 2005 unterzeichneten die Europäische Gemeinschaft und die Regierung der Ukraine ein Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (2) (nachstehend „Abkommen“ genannt).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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