ErwGr. 1

REG_2006_1257 · zur Genehmigung der Änderung der Spezifikation einer geografischen Angabe, die im Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragen ist (Nocciola di Giffoni g.g.A.)

Gemäß Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Italiens auf Genehmigung der Änderungen der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Nocciola di Giffoni“ geprüft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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