ErwGr. 5

REG_2006_1284 · zur Zulassung bestimmter Zusatzstoffe in Futtermitteln auf unbegrenzte Zeit

Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2106), Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2105) und Alpha-Amylase aus Bacillus amyloliquefaciens (DSM 9553) wurde erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 2690/1999 der Kommission (3) für abgesetzte Ferkel vorläufig zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung dieser Enzymzubereitung auf unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung sollte daher auf unbegrenzte Zeit zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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