Anhang I

REG_2006_1320 · mit Bestimmungen für den Übergang auf die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates

Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2:
— Aus- und Fortbildung,
— Niederlassung von Junglandwirten,
— Vorruhestandsregelungen (neue Mitgliedstaaten),
— Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten (neue Mitgliedstaaten),
— Aufbau von Beratungs-, Vertretungs- und Betriebsführungsdiensten (alle betroffenen Mitgliedstaaten)/Bereitstellung von Betriebsberatungsdiensten (neue Mitgliedstaaten),
— Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben,
— Investitionen in Wälder,
— Verarbeitung und Vermarktung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen,
— Bodenmelioration, Flurbereinigung, Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Agrarinfrastruktur,
— Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials nach Naturkatastrophen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen,
— Erreichung/Einhaltung der Gemeinschaftsstandards (neue Mitgliedstaaten) — verschiedene Standards,
— Lebensmittelqualitätsregelungen (neue Mitgliedstaaten) — verschiedene Regelungen,
— Förderung einer Qualitätserzeugung durch Erzeugergemeinschaften (neue Mitgliedstaaten),
— Semi-Subsistenzbetriebe (neue Mitgliedstaaten),
— Gründung von Erzeugergemeinschaften (neue Mitgliedstaaten),
— Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen/Natura 2000-Zahlungen (neue Mitgliedstaaten),
— Umweltschutz im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit,
— Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen (neue Mitgliedstaaten),
— Aufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen,
— Ökologische Stabilität der Wälder,
— Wiederherstellungs- und Vorbeugungsmaßnahmen in der Forstwirtschaft,
— Diversifizierung der Tätigkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich,
— Förderung von Handwerk und Fremdenverkehrstätigkeiten,
— Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung — verschiedene Dienstleistungen,
— Dorferneuerung und -entwicklung — verschiedene Maßnahmen,
— Ländliches Erbe — verschiedene Maßnahmen,
— Leader — Unterstützung der lokalen Aktionsgruppen sowie verschiedener Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien und der Zusammenarbeit (ausgenommen Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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