ErwGr. 1

REG_2006_1320 · mit Bestimmungen für den Übergang auf die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates

Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 gilt ab 1. Januar 2007. Die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) (2), die durch Artikel 93 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 mit Wirkung vom 1. Januar 2007 aufgehoben wird, gilt jedoch weiterhin für Maßnahmen, die die Kommission vor dem 1. Januar 2007 auf der Grundlage dieser Verordnung genehmigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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