ErwGr. 7

REG_2006_1320 · mit Bestimmungen für den Übergang auf die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates

Um eine bessere Durchführung des neuen Programmplanungszeitraums bei den Agrarumwelt- und den Tierschutzmaßnahmen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Umwandlung einer auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 eingegangenen Agrarumwelt- oder Tierschutzverpflichtung in eine neue, in der Regel für einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren einzugehende Verpflichtung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 zu genehmigen, vorausgesetzt, die neue Verpflichtung ist von Vorteil für die Umwelt oder den Tierschutz.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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