ErwGr. 5

REG_2006_1446 · zur Zulassung von Enterococcus faecium (Biomin IMB52) als Futtermittelzusatzstoff

Die Verwendung der Zubereitung Enterococcus faecium DSM 3530 wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 418/2001 der Kommission vom 1. März 2001 über die Zulassung neuer Zusatzstoffe und neuer Verwendungszwecke von Zusatzstoffen in der Tierernährung (3) bereits für Kälber bis zu einem Höchstalter von sechs Monaten zugelassen. Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Masthühner wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses Zusatzstoffs für Verbraucher, Anwender und Umwelt bereits festgestellt wurde und durch die vorgeschlagene neue Anwendung nicht geändert wird. Des Weiteren folgert die Behörde, dass die Verwendung der Zubereitung keine nachteiligen Auswirkungen auf diese zusätzliche Tierkategorie hat und die zootechnischen Parameter bei Masthühnern verbessern kann. Spezielle Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält sie nicht für notwendig. Sie empfiehlt in ihrem Gutachten zweckdienliche Maßnahmen im Hinblick auf die Anwendersicherheit. Für das Gutachten wurde außerdem der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat. Die Bewertung dieser Zubereitung hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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