ErwGr. 1

REG_2006_1460 · zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 hinsichtlich der Übergangsregelung für die endgültigen Mittelzuweisungen für die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen

Die Artikel 16 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 der Kommission vom 31. Mai 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich des Produktionspotenzials (2) enthalten die Bestimmungen zur Finanzierung der Umstrukturierungs- und Umstellungsregelung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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