ErwGr. 8

REG_2006_1539 · zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2007 zu verbuchen sind

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 hat die Kommission bei Erstellung dieses Programms die wichtigsten, mit den Problemen der Bedürftigen in der Gemeinschaft vertrauten Organisationen angehört.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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