Art. 1

REG_2006_1555 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1039/2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, der tschechischen, der deutschen, der spanischen, der irischen, der italienischen, der ungarischen, der polnischen, der slowenischen, der slowakischen und der schwedischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt

Die Verordnung (EG) Nr. 1039/2006 wird wie folgt geändert:
1.Der Titel erhält folgende Fassung: „Verordnung (EG) Nr. 1039/2006 der Kommission vom 7. Juli 2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, der tschechischen, der spanischen, der irischen, der italienischen, der ungarischen, der polnischen, der slowenischen, der slowakischen und der schwedischen Interventionsstelle auf dem Gemeinschaftsmarkt.“
2.Artikel 1 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Die belgische, die tschechische, die spanische, die irische, die italienische, die ungarische, die polnische, die slowenische, die slowakische und die schwedische Interventionsstelle bieten auf dem Wege der Dauerausschreibung auf dem gemeinschaftlichen Binnenmarkt eine Gesamtmenge von 899 896,41 Tonnen Zucker zum Verkauf an, die von ihnen zur Intervention akzeptiert wurde und sich in ihrem Besitz befindet. Die betreffenden Mitgliedstaaten und die diesbezüglichen Mengen sind in Anhang I aufgeführt.“
3.Dem Artikel 4 wird folgender Absatz angefügt: „(3) Spätestens am fünften Arbeitstag nach der Festsetzung des Mindestverkaufspreises durch die Kommission teilen die betreffenden Interventionsstellen der Kommission die tatsächlich im Wege der Teilausschreibung verkauften Mengen nach dem Muster in Anhang III mit.“
4.Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
5.Anhang II der vorliegenden Verordnung wird als Anhang III angefügt.
Die belgische, die tschechische, die spanische, die irische, die italienische, die ungarische, die polnische, die slowenische, die slowakische und die schwedische Interventionsstelle bieten auf dem Wege der Dauerausschreibung auf dem gemeinschaftlichen Binnenmarkt eine Gesamtmenge von 899 896,41 Tonnen Zucker zum Verkauf an, die von ihnen zur Intervention akzeptiert wurde und sich in ihrem Besitz befindet. Die betreffenden Mitgliedstaaten und die diesbezüglichen Mengen sind in Anhang I aufgeführt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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