Art. 2

REG_2006_1563 · über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen(en) zu benennen, die befugt ist(sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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