ErwGr. 1

REG_2006_1563 · über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1494/88 (2) hat der Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft ein Abkommen mit der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren genehmigt. Die beiden Vertragsparteien haben Verhandlungen aufgenommen, um das Abkommen gemäß dessen Bestimmungen durch ein neues, partnerschaftliches Fischereiabkommen zu ersetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.12.2025

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