ErwGr. 2

REG_2006_1587 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger

Mit dem Beschluss 2006/718/GASP des Rates (2) wurde Anhang IV des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP (3) geändert, in dem die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt sind, für die das in dem Gemeinsamen Standpunkt vorgesehene Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen gelten soll. Anhang I ist daher entsprechend zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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