ErwGr. 3

REG_2006_1610 · zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 327/98 und der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 hinsichtlich bestimmter, im Rahmen der Einfuhrzollkontingente für Reis und Bruchreis für die Tranche des Monats Juli 2006 erteilter Einfuhrlizenzen

Gemäß Artikel 2 der Entscheidung 2006/601/EG der Kommission vom 5. September 2006 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus LL REIS 601 in Reiserzeugnissen (4) muss beim Inverkehrbringen von Langkornreis A und Langkornreis B mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Analysebericht vorgelegt werden, in dem nachgewiesen wird, dass das Erzeugnis keinen gentechnisch veränderten Reis „LL Reis 601“ enthält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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