ErwGr. 1

REG_2006_1629 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes in bestimmten Mitgliedstaaten

Mit der Richtlinie 93/119/EG des Rates (3) über den Schutz von Tieren sind die Begriffe „Schlachten/Schlachtung“ und „Töten/Tötung“ definiert worden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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