ErwGr. 7

REG_2006_1647 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro

Im slowenischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen in diesem Mitgliedstaat am Tag der Einführung des Euro das gesetzliche Zahlungsmittel als seine Währung werden sollten. Folglich sollte der Termin der Euro-Einführung und der Termin der Bargeldumstellung auf den 1. Januar 2007 festgelegt werden. Auf eine „Auslaufphase“ sollte verzichtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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