ErwGr. 3

REG_2006_1664 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 hinsichtlich der Durchführungsmaßnahmen für gewisse zum Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs und zur Aufhebung bestimmter Durchführungsmaßnahmen

Mit den Verordnungen (EG) Nr 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) und (EG) Nr. 853/2004 werden Bestimmungen über die Erzeugung von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen, lebenden Muscheln und Honig festgelegt. In der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 sollten spezifische Anforderungen, einschließlich der Muster von Genusstauglichkeitsbescheinigungen, für die Einfuhr dieser Erzeugnisse aus Drittländern festgelegt werden. Folglich sollten geltende Entscheidungen mit Einfuhrbescheinigungen aufgehoben werden, wobei Drittländern eine Frist einzuräumen ist, damit sie ihre Vorschriften anpassen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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