ErwGr. 4

REG_2006_1737 · mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft

Neue Monitoringtätigkeiten sollten auf Pilotphasen wie Studien, Experimente und Demonstrationsprojekte beschränkt werden, die dazu dienen, mögliche Optionen für neue Monitoringtätigkeiten zu beschreiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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