Art. 1

REG_2006_1739 · zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung der gegenüber den Einfuhren von Silicium mit Ursprung in der Russischen Föderation anwendbaren Antidumpingmaßnahmen

(1)Die teilweise Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 betreffend die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2229/2003 anwendbaren Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Silicium mit Ursprung in der Russischen Föderation wird eingestellt.
(2)Die derzeit geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber SKU LLC, Sual-Kremny-Ural, Kamensk, Ural-Region, Russland, und ZAO KREMNY, Irkutsk, Irkutsk-Region, Russland, werden aufrechterhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.12.2025

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