ErwGr. 8

REG_2006_1782 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 51/2006 und (EG) Nr. 2270/2004 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Es muss klargestellt werden, dass, wenn im Jahresverlauf mehr als eine Gruppe von Fanggeräten verwendet wird, keines der Fanggeräte eingesetzt werden darf, wenn die Gesamtzahl der Tage auf See die für das betreffende Gerät festgelegte Höchstzahl bereits übersteigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2025

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