ErwGr. 7

REG_2006_1921 · betreffend die Übermittlung von statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1382/91 des Rates

Es ist wichtig, die einheitliche Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen, und zu diesem Zweck ein gemeinschaftliches Verfahren vorzusehen, mit dem innerhalb angemessener Fristen die Durchführungsvorschriften festgelegt und die erforderlichen technischen Anpassungen vorgenommen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.12.2025

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